Das Fürstentum Liechtenstein zählt zu den führenden Stiftungsstandorten. Das Stiftungsrecht gewährt einen grossen Ausgestaltungsspielraum. Diese Vielfalt ist vor allem für Unternehmerfamilien attraktiv.

Von Susan Schneider-Köder, Geschäftsführerin, Liechtensteinische Treuhandkammer

Ein Kernelement von Unternehmertum bildet die langfristige Ausrichtung. Gerade Familienunternehmen denken weit voraus und sind am dauerhaften Bestand interessiert. Das bedingt eine vorausschauende Vermögens- und Nachfolgeplanung, mit der ein Generationenwechsel frühzeitig vorbereitet und die unternehmerische und finanzielle Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und Eigentümerfamilie gewährleistet werden kann.

Liechtenstein ist hierfür ein interessanter Standort.

Langfristig zweckorientiert

Der liechtensteinische Treuhandsektor fokussiert seit Jahrzehnten die langfristige, zweckorientierte Vermögensstrukturierung über Stiftungen, Trusts und andere Rechtsinstrumente. Das liechtensteinische Stiftungsrecht gesteht Unternehmern einen grossen Gestaltungsspielraum zu.

Es bietet Stiftungstypen, mit denen sich familiäre und unternehmerische, andere privatnützige, gemeinnützige oder gemischte Zwecke umsetzen lassen.

Unternehmen und Familie im Fokus

Unternehmerfamilien dient die Stiftung, um Privat- und Geschäftsvermögen zu trennen und Unternehmensbeteiligungen zielgerichtet zu bündeln und zu verwalten. Darüber hinaus, um Bestimmungen zum Zusammenspiel von Familie und Unternehmen festzulegen und den langfristigen Fortbestand und Zusammenhalt des Familienunternehmens sicherzustellen.

Zudem, um Lösungsansätze zu entwickeln, ob und welche Familienmitglieder im Unternehmensmanagement Einsitz nehmen sollen, um Vermögenslösungen für Familienmitglieder zu definieren, die ihren eigenen beruflichen Weg gehen wollen, oder auch um die langfristige Versorgungssicherheit von Familienmitgliedern und die Förderung von Nachfolgegenerationen, etwa im Ausbildungsbereich, festzulegen.

Grundlage Stifterwille

Der Stifter nimmt die grundlegende Stiftungsausrichtung und langfristige Zweckdefinition vor. Der Stifterwille ist folglich bestimmend für die treuhänderische Verwaltung der Stiftung. Um allfällige familiäre und unternehmerische Interessenskonflikte zu vermeiden, kann ergänzend zum Stiftungsrat ein Aufsichtsorgan in Form eines Beirats oder Protektors eingerichtet werden.

Wesentlich ist, dass die Flexibilität einer Vermögensstruktur gewahrt bleibt, um sie in der Zukunft an ein sich verändertes wirtschaftliches, gesellschaftliches und familiäres Umfeld anpassen zu können, ohne dass sie dem ursprünglichen Stifterwillen widerspricht.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht gewährt diese Flexibilität, wenn ein Stifter das wünscht.

Foundation Governance

Gemeinnützige Stiftungen sowie all jene privatnützigen Stiftungen, die aufgrund einer Bestimmung in der Stiftungsurkunde freiwillig der Aufsicht durch die liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) unterstellt sind, unterstehen der Aufsicht der STIFA.

Die STIFA überprüft, ob ein Stiftungsvermögen zweckkonform verwaltet und verwendet wird. Bei privatnützigen Stiftungen, die nicht der Aufsicht der STIFA unterstellt sind, kommt diese Aufsichtsfunktion den Stiftungsbeteiligten, somit auch den Begünstigten zu.

Aus dem Stiftungszweck ergibt sich die Stiftungsausrichtung und daraus die Begünstigungsausgestaltung, die in den Beistatuten festgelegt wird. Das liechtensteinische Stiftungsrecht gewährt eine ausgewogene Balance zwischen Stifterwillen und Begünstigtenrechten.

Es gliedert Begünstigte in vier Gruppen (Begünstigungsberechtigte, Ermessensbegünstigte, Anwartschaftsberechtigte und Letztbegünstigte) mit entsprechenden Informations- und Auskunftsrechten. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, das Stiftungsvermögen im Einklang mit dem in den Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillen und Stiftungszweck mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten und auszurichten, und zwar unabhängig davon, ob sich dieses mit den Interessen der Nachfolgegenerationen deckt.

Denken in Generationen

Der liechtensteinische Finanzplatz denkt in Generationen und bietet einen attraktiven Mix an Dienstleistungsangeboten und Produkten, die im Einklang mit europäischen und internationalen Standards stehen.

Die liechtensteinische Stiftung ist ein erprobtes Rechtsinstrument, mit dem effektiv sichergestellt werden kann, dass ein Familien- und Unternehmervermögen langfristig erhalten, zweckgebunden eingesetzt und zugunsten mehrerer Familiengenerationen verwaltet wird.


Susan Schneider-Köder ist seit Mai 2022 Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer. Zuvor war die deutsche Rechtsanwältin mit deutscher Zulassung und zugelassen in Liechtenstein (niedergelassene europäische Rechtsanwältin) als Leiterin Legal & Compliance und als Director General Counsel in verschiedenen Unternehmen der Privatwirtschaft tätig. Seit 2015 ist sie Dozentin an der Universität Liechtenstein.