Nach dem Schuldeingeständnis in den USA ist der Fall für die Bank «erledigt». Für drei Kundenberater von Wegelin geht der Prozess weiter: Sie bleiben angeklagt.

Vor genau einem Jahr, Anfang Januar 2012, erhob die Bundes-Staatsanwalt des Southern District of New York Anklage gegen drei Schweizer Staatsbürger. Die Männer im Alter zwischen 41 und 51 Jahren arbeiteten als Kundenberater für die Bank Wegelin.

Nun wurde ihnen vorgeworfen, mehreren Steuerzahlern geholfen zu haben, ihre Konti sowie die Erträge daraus vor der Steuerbehörde IRS zu verstecken. Vor allem hätten die Wegelin-Leute in den Jahren 2008 und 2009 Dutzende UBS-Kunden dabei unterstützt, diskret undeklarierte Konti zu eröffnen.

Immer noch drohen fünf Jahre Gefängnis

Diese Anklage ist auch heute noch gültig. Die Vereinbarung zwischen der zuständigen US-Staatsanwaltschaft, dem IRS und der Bank Wegelin, repräsentiert von Teilhaber Otto Bruderer, bereinigt lediglich den Streit um die Rolle des Instituts. Sie enthält aber nicht, dass jenes andere Verfahren gegen die drei ehemaligen Angestellten eingestellt würde.

Das Communiqué der Staatsanwaltschaft in New York wiederholt heute, dass die Anklage gegen die drei Männer bestehe, und sie erinnert daran, dass ihnen eine Maximal-Gefängnisstrafe von fünf Jahren droht.

Die drei Angeklagten wohnen in der Schweiz und wurden nicht verhaftet. Die Bank Wegelin nimmt zu diesem laufenden Verfahren keine Stellung.

 

 

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