Ein New Yorker Bundesberufungsgericht hat ein Urteil zugunsten eines ehemaligen Mitarbeiter der Schweizer Grossbank UBS aufgehoben.

Der frühere UBS-Mitarbeiter Trevor Murray hatte behauptet, er sei 2012 rechtswidrig entlassen worden, weil er sich geweigert hatte, seine Research-Reports für Kunden zu beschönigen. Gemäss dem zweiten US-Berufungsgericht in New York ist Murrays Prozesssieg aus dem Jahr 2017 ungültig, weil der Richter die Geschworenen nicht darüber informiert hat, dass ein Whistleblower beweisen muss, dass sein Arbeitgeber absichtlich Vergeltungsmassnahmen gegen ihn ergriffen hat.

Neues Verfahren angeordnet

Das Berufungsgericht ordnete nun ein neues Verfahren an, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) schreibt.

Das Sarbanes-Oxley-Gesetz verlange, dass «ein Whistleblower-Mitarbeiter wie Murray durch überzeugende Beweise belegen muss, dass der Arbeitgeber die nachteiligen Beschäftigungsmassnahmen gegen den Whistleblower-Mitarbeiter mit Vergeltungsabsicht ergriffen hat», urteilte das Berufungsgericht.

Der Agentur zufolge kommentierte ein UBS-Sprecher, die Bank sei erfreut über den Entscheid, und fügte hinzu, dass die Klage unbegründet sei und das Unternehmen sich weiterhin in diesem Fall verteidigen werde.

«Kein Whistleblower»

UBS argumentierte, dass Murray nie ein Whistleblower war und dass seine Kündigung bei UBS Securities Teil eines umfassenderen Personalabbaus war, der durch die schlechte Finanzlage der Bank verursacht wurde. Dazu beigetragen hätte unter anderem der Verlust von insgesamt 2 Milliarden Dollar, ausgelöst durch den damaligen Londoner UBS-Händler Kweku Adoboli, wie auch finews.ch berichtete.

Der Anwalt des ehemaligen UBS-Mitarbeiters reagierte nicht auf eine Anfrage von «Bloomberg».

 

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