Investoren, die mit Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse Milliarden verloren haben, müssen nochmals länger auf einen Entscheid warten. Denn die UBS hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine weitere Fristverlängerung beantragt – und erhalten, wie Recherchen von finews.ch zeigen.

Das Beschwerdeverfahren von Investoren in Pflichtwandelanleihen (AT1-Bonds) der Credit Suisse (CS) vor dem Bundesverwaltungsgericht wird sich nochmals länger hinziehen. Dies, nachdem die Instanz eine vom Anwalt der UBS beantragte Fristverlängerung zur Stellungnahme gutgeheissen hat.

Die Grossbank muss ihre Antwort nun erst am 3. Juni einreichen, anstatt am 2. Mai. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die finews.ch vorliegen.

Finma im Fadenkreuz

Das Verfahren verzögert sich wegen des Antrags der UBS weiter – dabei ist die Grossbank als CS-Rechtsnachfolgerin nur eine beteiligte Partei. Die Beschwerde richtet sich vielmehr gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma); diese hatte bei der CS-Notrettung am 19. März 2023 mit einem Federstrich AT1-Anleihen der CS im Gegenwert von fast 16 Milliarden Franken abschreiben lassen.

Dies, um den Verkauf der Bank an die UBS mit zusätzlichem Eigenkapital zu flankieren. Die AT1-Investoren erlitten damit aber Totalverlust.

Mehr als 300 Beschwerden

Seither bezichtigen sie die Finma, unverhältnismässig gehandelt zu haben. In einem weiteren Schritt könnten sie zudem dem Staat Enteignung vorwerfen und damit von der Schweiz selber Schadenersatz fordern. Das Verfahren hat mittlerweile erhebliche Ausmasse angenommen: Laut dem Bundesverwaltungsgericht wurden bisher 320 Beschwerden von rund 3’000 Beschwerdeführern eingereicht.

Die Instanz wollte sich auf Anfrage von finews.ch nicht zur neuesten Fristverlängerung äussern, da es sich um ein hängiges Verfahren handle.

In der Korrespondenz verwies die UBS auf die Komplexität des Sachverhalts hin und die Vielzahl der Fragen, die sie zu beantworten habe. Das Bundesverwaltungsgericht liess dies offensichtlich gelten und winkte die Fristverlängerung durch, ohne den Beschwerdeführern Gelegenheit zur Einsprache zu geben.

Warten seit Juni 2023

Gruppen von Investoren wie jene, die durch die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vertreten werden, warten seit dem Juni 2023 auf die vollständigen Antworten der UBS-CS und der Finma auf ihre Eingaben.

Wie auch finews.ch berichtete, hatte die Behörde die klagenden AT1-Anleger im vergangenen April besonders in Rage versetzt. Damals war der Inhalt eines Briefs durchgesickert, wonach die Finma das Bundesverwaltungsgericht aufforderte, den Beschwerdeführern gewisse Dokumente aus ihrer Stellungnahme nicht zugänglich zu machen.

Furcht vor weiteren Verfahren

Die Kläger, warnte die Finma das Gericht, könnten die Dokumente sonst in Schieds- und Zivilverfahren gegen die Schweiz oder gegen die CS-UBS verwenden.

Dies hat bei den AT1-Investoren das Vertrauen in die Schweizer Rechtsstaatlichkeit weiter beschädigt. Schon zuvor war aus diesem Lager dem Land vorgeworfen worden, wie eine Bananenrepublik zu agieren. Die der UBS nun gewährte Fristverlängerung muss jenen Klägern nun nochmals wie eine Finte vorkommen.

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