Die Bekämpfung des Etikettenschwindels bei sogenannten «grünen Investments» wurde bisher der Branche in Eigenverantwortung überlassen. Doch jetzt will die Schweizer Regierung mitreden und Mindestanforderungen erarbeiten lassen.

Der Bundesrat wird nun doch bei der Regelung gegen das sogenannte Greenwashing aktiv. Das Finanzministerium (EFD) hat den Auftrag gefasst, bis spätestens Ende August 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung vorzulegen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Das soll in Absprache mit einer Reihe von anderen Instanzen erfolgen. Beteiligt werden Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), der Branche sowie von Nichtregierungsorganisationen.

Selbstregulierung nicht ausgeschlossen

Ziel ist dabei, eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu erarbeiten, welche den Standpunkt des Bundesrates umsetzt.

Dabei wird einer Branchen-Selbstregulierung aber nicht komplett der Weg versperrt. «Falls die Finanzbranche doch eine Selbstregulierung präsentiert, die den Standpunkt effektiv umsetzt, wird das EFD auf weitere Regulierungsarbeiten verzichten», heisst es weiter.

Die Schweiz ist international der einzige namhafte Finanzplatz, der eine Selbstüberwachung der Anbieter akzeptiert.

Branche gelobt Mitarbeit

Von den Branchenverbänden kommt in einer ersten Reaktion Zustimmung für den vom Bundesrat gewählten Weg. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) bekennen sich dazu, dass die Integrität von Finanzprodukten und -dienstleistungen für den Schweizer Finanzplatz von zentraler Bedeutung sei, wie es in einer gemeinsamen Erklärung heisst. Man werde die Aufforderung umsetzen, die Selbstregulierungen gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern weiterzuentwickeln.

Zudem sollte eine allfällige zukünftige prinzipienbasierten Verordnung alle Akteure auf dem Schweizer Finanzplatz einbeziehen und im Sinne eines «Level Playing Field» auf alle spezifischen Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsbezug ausgeweitet werden.

Kritik von Umwelt-Aktivisten

Kritik an dem vom Bundesrat eingeschlagenen Weg kommt von der Umweltschutzorganisation Greenpeace. «Es braucht zwingend eine staatliche Regelung, um Greenwashing effektiv zu verhindern», lautet hier die Forderung. Die Finanzbranche habe bislang keinen Beweis erbracht, dass sie mit der Strategie der Selbstregulierung Anlegerinnen und Anleger tatsächlich genügend vor Täuschung bei den als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten schützen kann.

Es müssten verbindliche Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte definiert werden, und sie müssten zudem einer Deklarationspflicht bezüglich ihrer Wirkung auf die Realwirtschaft unterliegen.

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